Arbeitssicherheit Berlin fĂĽr Ihren Betrieb
NFS Sicherheit & Service GmbH unterstützt Berliner Betriebe dabei, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und Arbeitsschutzpflichten zuverlässig zu erfüllen. Für die Arbeitssicherheit Berlin übernehmen wir die Fachkraft-Funktion und stellen bei Bedarf Werk- und Rahmenverträge für risikoreiche Arbeiten.
Wo Betriebe beim Arbeitsschutz scheitern
Viele Unternehmen in Berlin kennen ihre gesetzlichen Pflichten, scheitern aber an der konkreten Umsetzung. Die Gefährdungsbeurteilung muss für jeden Arbeitsbereich individuell erstellt und dokumentiert werden, das Arbeitsschutzgesetz lässt dabei keinen Spielraum. Gleichzeitig fehlt internen Teams oft das Fachwissen, um Risiken vollständig zu erfassen. Besonders im Bau- und Industriebereich, wo das LAGetSi regelmäßig kontrolliert, kann lückenhafte Dokumentation schnell zu behördlichen Beanstandungen führen.
Pflichten, die kein Berliner Betrieb ĂĽbersehen darf
Diese gesetzlichen Pflichten gelten fĂĽr jedes Unternehmen:
Gefährdungsbeurteilung schriftlich dokumentieren und regelmäßig aktualisieren
Sicherheitsfachkraft gemäß DGUV Vorschrift 2 schriftlich bestellen
Arbeitsmedizinische Vorsorge für alle Beschäftigten rechtzeitig organisieren
Flucht- und Rettungswege dauerhaft kennzeichnen und freihalten
Unterweisungen in festgelegten Intervallen durchfĂĽhren und protokollieren
Betriebsanweisungen für gefährliche Tätigkeiten gut sichtbar aushängen
Wer den Arbeitsschutz in Berlin ĂĽberwacht
Drei Stellen prĂĽfen:
LAGetSi kontrolliert Betriebe vor Ort
Berufsgenossenschaften beraten und sanktionieren bei Verstößen
Unfallkassen prüfen öffentliche Einrichtungen und Schulen

Direkter Draht zur Einsatzleitung
Kurzfristiger Bedarf? Wir sind rund um die Uhr erreichbar – auch nachts und am Wochenende.
+49 155 60707341- Reaktion in unter 24 Stunden
- Kostenfreie Objektbegehung
- § 34a-geprüftes Werk- Rahmenverträge
Verlässlichkeit, die man messen kann

Was eine Fachkraft fĂĽr Arbeitssicherheit leistet
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist keine reine Beratungsfunktion. Sie begeht Arbeitsstätten, bewertet Gefahrenquellen vor Ort und prüft, ob Schutzmaßnahmen tatsächlich wirken. Die DGUV Vorschrift 2 legt für Berliner Betriebe verbindlich fest, wie viele Betreuungsstunden je nach Branche und Betriebsgröße mindestens zu leisten sind. Wir übernehmen diese Funktion als externer Dienstleister und decken die sicherheitstechnische wie die dokumentarische Seite des Arbeitsschutzes ab.
Begehungen mit schriftlichem Mängelprotokoll
Unterweisungskonzepte für alle Beschäftigten
Dokumentation nach aktuellen DGUV-Vorgaben
Gefährdungsbeurteilung statt Standardvorlage
Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück jedes betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie erfasst systematisch, welche Risiken an welchem Arbeitsplatz bestehen, und legt fest, welche Schutzmaßnahmen greifen. Vorgefertigte Vorlagen reichen dafür selten aus, weil jeder Betrieb andere Abläufe, Maschinen und Arbeitsbedingungen hat. Wir erstellen die Beurteilung arbeitsplatzbezogen, passen sie bei Änderungen im Betrieb an und stellen sicher, dass sie einer Kontrolle durch das LAGetSi standhält.
Risikoanalyse direkt am jeweiligen Arbeitsplatz
MaĂźnahmenplan mit klar zugewiesenen Verantwortlichkeiten
Aktualisierung nach Betriebsänderungen oder Unfällen


So läuft unser Arbeitsschutz-Einsatz ab
Zu Beginn analysieren wir gemeinsam mit Ihnen den Ist-Zustand. Welche Bereiche sind bereits dokumentiert, wo fehlen Nachweise, welche Tätigkeiten tragen erhöhte Risiken. Darauf aufbauend planen wir die Begehungen und legen fest, welche Unterlagen erstellt oder aktualisiert werden müssen. Regelmäßige Kontrollrundgänge und Protokolle halten den Schutzstandard dauerhaft aufrecht. So entsteht kein einmaliges Projekt, sondern ein verlässlicher Prozess.
Erstanalyse mit Bestandsaufnahme
Begehungsplan und PrĂĽfintervalle
Laufende Protokollierung und Berichtswesen
Dokumentation und Nachweis bei Kontrollen
Behördliche Kontrollen durch das LAGetSi oder die zuständige Berufsgenossenschaft verlangen belastbare Unterlagen. Mündliche Aussagen reichen nicht. Wir stellen sicher, dass Unterweisungsnachweise, Begehungsprotokolle und die aktuelle Gefährdungsbeurteilung jederzeit vorliegen und nachvollziehbar gegliedert sind. Fehlende oder veraltete Dokumente können Bußgelder auslösen. Unsere Betreuung umfasst daher die Erstellung, strukturierte Ablage und Pflege aller Arbeitsschutznachweise.
Unterweisungsnachweise mit Unterschriften der Beschäftigten
Begehungsprotokolle mit dokumentiertem MaĂźnahmenstatus
Archivierung prĂĽfungsrelevanter Arbeitsschutzdokumente

Eine Nachtschicht im Objektschutz
So sieht ein typischer Einsatz auf einem Berliner Gewerbeobjekt aus – vom Schichtbeginn bis zur Übergabe am Morgen. Jeder Schritt wird digital dokumentiert.
- 18:00
SchichtĂĽbergabe
Briefing mit dem Tagdienst: Vorkommnisse, offene Punkte und besondere Anweisungen des Auftraggebers.
- 20:15
Erster Rundgang
Kontrolle aller Zugänge, Fenster und Außenbereiche – jeder Kontrollpunkt wird digital quittiert.
- 23:40
Alarmverfolgung
Meldung der Einbruchmeldeanlage: ĂśberprĂĽfung vor Ort und RĂĽckmeldung an die Einsatzleitung binnen Minuten.
- 02:30
Revierfahrt
Unangekündigte Kontrollfahrt über das Außengelände – wechselnde Routen, keine berechenbare Routine.
- 06:00
Bericht & Ăśbergabe
LĂĽckenloses Einsatzprotokoll fĂĽr den Auftraggeber und geordnete Ăśbergabe an den Tagdienst.
Objektschutz fĂĽr jedes Objekt und jede Branche
Ob Gewerbeobjekt, Baustelle oder Wohnanlage: Unser Objektschutz passt sich Ihren Anforderungen an. Wir analysieren die Gegebenheiten vor Ort und entwickeln ein Sicherheitskonzept, das genau zu Ihrem Objekt, Ihren Abläufen und Ihrem Risikoprofil passt.
Gewerbe & Industrie
Werkschutz, Zutrittskontrolle und regelmäßige Rundgänge für Produktionsstätten, Betriebshöfe und Firmengelände in Berlin und Brandenburg. Wir sichern Ihre Werte und sorgen für geregelte Abläufe.
Baustellen
Baustellenbewachung schützt teures Material, Maschinen und Werkzeug zuverlässig vor Diebstahl und Vandalismus – auch nachts, an Wochenenden und in Bauphasen mit erhöhtem Risiko.
Logistik & Lager
Kontrolle von WarenÂein- und -ausgang, digitale Wächterrundgänge und Alarmverfolgung fĂĽr Lagerhallen, Umschlagplätze und Logistikzentren rund um die Uhr.
Handel & Einzelhandel
Sichtbare Präsenz, Empfangsdienste und diskrete Ladendetektive schützen Ihre Waren, reduzieren Inventurdifferenzen und sorgen für ein sicheres Einkaufserlebnis.
Wohnanlagen & Immobilien
Empfangs-, Concierge- und Schließdienste erhöhen die Sicherheit von Wohnanlagen, Bürogebäuden und Tiefgaragen und schaffen ein gutes Gefühl für Bewohner und Mieter.
Veranstaltungen
Einlass-, Ordnungs- und Sicherheitsdienste für Messen, Firmenevents und private Veranstaltungen jeder Größe – professionell geplant und diskret umgesetzt.
Standwache, Revierdienst – oder beides?
Nicht jedes Objekt braucht rund um die Uhr Werk- Rahmenverträge vor Ort. Wir beraten Sie ehrlich, welches Bewachungsmodell Schutzwirkung und Budget am besten verbindet – und kombinieren beide, wo es sinnvoll ist.
Standwache
Ideal fĂĽr Objekte mit hohem Risiko, Publikumsverkehr oder laufendem Betrieb.
- Durchgehende Präsenz vor Ort
- Sofortige Reaktion bei Vorkommnissen
- Empfangs- und SchlieĂźdienste inklusive
Standwache + Revierdienst
Präsenz zu Kernzeiten, Kontrollfahrten in den Randstunden – maximale Wirkung bei planbaren Kosten.
- Schutzniveau flexibel nach Tageszeit
- Wirtschaftlich durch geteilte Einsatzformen
- Ein Konzept, eine Einsatzleitung, ein Protokoll
Revierdienst
Ideal für Objekte außerhalb der Geschäftszeiten, Leerstand und Außengelände.
- Kontrollfahrten zu wechselnden Zeiten
- Digital quittierte Kontrollpunkte
- Wirtschaftliche Absicherung großer Flächen
Ihr nächster Schritt zur Arbeitssicherheit Berlin
NFS Sicherheit & Service GmbH prüft den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb, benennt konkrete Lücken und begleitet Sie bei der Umsetzung. Von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden Betreuung übernehmen wir alle Schritte zuverlässig.
Erstgespräch zur Bestandsaufnahme des Ist-Zustands vereinbaren
Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz erstellen lassen
Sicherheitsfachkraft als externen Dienst dauerhaft beauftragen
Unterweisungskonzept für alle Beschäftigtengruppen entwickeln
Begehungsplan mit festen PrĂĽfintervallen schriftlich festlegen
Sicherungsposten und Werk- und Rahmenverträge bei Bedarf bereitstellen
Dokumentation rechtssicher aufbauen und regelmäßig aktualisieren
Regelmäßige Sicherheitsbegehungen in Risikobereichen strukturiert einrichten
Seit NFS unser Gelände sichert, sind Einbrüche und Vandalismus kein Thema mehr – und wir sehen jeden Rundgang im Protokoll.
Was Kunden zum Objektschutz fragen
Wann braucht ein Berliner Betrieb zwingend eine externe Fachkraft fĂĽr Arbeitssicherheit?
Sobald ein Betrieb Beschäftigte hat, greift die DGUV Vorschrift 2. Sie verpflichtet Arbeitgeber, eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen. Viele kleine Betriebe nutzen dafür externe Dienstleister, weil der interne Aufwand für eine eigene Fachkraft unverhältnismäßig wäre.
Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Die Gefährdungsbeurteilung muss immer dann überarbeitet werden, wenn sich Arbeitsbedingungen, Arbeitsabläufe oder eingesetzte Arbeitsmittel wesentlich ändern. Auch nach einem Arbeitsunfall ist eine Aktualisierung gesetzlich vorgeschrieben. Empfohlen wird auch eine regelmäßige Überprüfung in festen Intervallen.
Was prĂĽft das LAGetSi bei einer Betriebskontrolle konkret?
Das LAGetSi prüft vor allem, ob eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorliegt, ob Unterweisungen dokumentiert sind und ob Schutzmaßnahmen tatsächlich umgesetzt wurden. Kontrolleure begehen Arbeitsstätten und fordern Unterlagen an, die sofort vorgelegt werden müssen.
Welche Unterlagen mĂĽssen bei einer Unterweisung vorliegen?
Jede Unterweisung erfordert einen schriftlichen Nachweis mit Datum, Thema und Unterschrift der untergewiesenen Person. Ohne diese Dokumentation gilt die Unterweisung bei einer Kontrolle als nicht durchgeführt, auch wenn sie tatsächlich stattgefunden hat.
Gilt die DGUV Vorschrift 2 auch für kleine Betriebe mit wenigen Beschäftigten?
Ja. Die DGUV Vorschrift 2 gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Für Kleinstbetriebe gibt es jedoch angepasste Betreuungsmodelle, etwa die Unternehmermodell-Variante, bei der Inhaber nach einer Ausbildung bestimmte Aufgaben selbst übernehmen dürfen.
Was passiert, wenn die Gefährdungsbeurteilung bei einer Kontrolle fehlt?
Fehlt die Gefährdungsbeurteilung oder ist sie erkennbar veraltet, kann das LAGetSi eine Mängelbeseitigung anordnen und im Wiederholungsfall Bußgelder verhängen. In schwerwiegenden Fällen sind auch Betriebsunterbrechungen möglich, bis der Mangel behoben ist.
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