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Arbeitssicherheit Berlin fĂĽr Ihren Betrieb

NFS Sicherheit & Service GmbH unterstützt Berliner Betriebe dabei, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und Arbeitsschutzpflichten zuverlässig zu erfüllen. Für die Arbeitssicherheit Berlin übernehmen wir die Fachkraft-Funktion und stellen bei Bedarf Werk- und Rahmenverträge für risikoreiche Arbeiten.

Wo Betriebe beim Arbeitsschutz scheitern

Viele Unternehmen in Berlin kennen ihre gesetzlichen Pflichten, scheitern aber an der konkreten Umsetzung. Die Gefährdungsbeurteilung muss für jeden Arbeitsbereich individuell erstellt und dokumentiert werden, das Arbeitsschutzgesetz lässt dabei keinen Spielraum. Gleichzeitig fehlt internen Teams oft das Fachwissen, um Risiken vollständig zu erfassen. Besonders im Bau- und Industriebereich, wo das LAGetSi regelmäßig kontrolliert, kann lückenhafte Dokumentation schnell zu behördlichen Beanstandungen führen.

Pflichten, die kein Berliner Betrieb ĂĽbersehen darf

Diese gesetzlichen Pflichten gelten fĂĽr jedes Unternehmen:

  • Gefährdungsbeurteilung schriftlich dokumentieren und regelmäßig aktualisieren

  • Sicherheitsfachkraft gemäß DGUV Vorschrift 2 schriftlich bestellen

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge fĂĽr alle Beschäftigten rechtzeitig organisieren

  • Flucht- und Rettungswege dauerhaft kennzeichnen und freihalten

  • Unterweisungen in festgelegten Intervallen durchfĂĽhren und protokollieren

  • Betriebsanweisungen fĂĽr gefährliche Tätigkeiten gut sichtbar aushängen

Wer den Arbeitsschutz in Berlin ĂĽberwacht

Drei Stellen prĂĽfen:

  • LAGetSi kontrolliert Betriebe vor Ort

  • Berufsgenossenschaften beraten und sanktionieren bei Verstößen

  • Unfallkassen prĂĽfen öffentliche Einrichtungen und Schulen

Direkter Draht zur Einsatzleitung

Kurzfristiger Bedarf? Wir sind rund um die Uhr erreichbar – auch nachts und am Wochenende.

+49 155 60707341
  • Reaktion in unter 24 Stunden
  • Kostenfreie Objektbegehung
  • § 34a-geprĂĽftes Werk- Rahmenverträge
NFS in Zahlen

Verlässlichkeit, die man messen kann

0Jahre Branchenerfahrung im Team
0Einsatzleitung erreichbar – auch an Feiertagen
0digital dokumentierte Rundgänge
<0Reaktionszeit auf Ihre Anfrage

Was eine Fachkraft fĂĽr Arbeitssicherheit leistet

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist keine reine Beratungsfunktion. Sie begeht Arbeitsstätten, bewertet Gefahrenquellen vor Ort und prüft, ob Schutzmaßnahmen tatsächlich wirken. Die DGUV Vorschrift 2 legt für Berliner Betriebe verbindlich fest, wie viele Betreuungsstunden je nach Branche und Betriebsgröße mindestens zu leisten sind. Wir übernehmen diese Funktion als externer Dienstleister und decken die sicherheitstechnische wie die dokumentarische Seite des Arbeitsschutzes ab.

  • Begehungen mit schriftlichem Mängelprotokoll

  • Unterweisungskonzepte fĂĽr alle Beschäftigten

  • Dokumentation nach aktuellen DGUV-Vorgaben

Gefährdungsbeurteilung statt Standardvorlage

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück jedes betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie erfasst systematisch, welche Risiken an welchem Arbeitsplatz bestehen, und legt fest, welche Schutzmaßnahmen greifen. Vorgefertigte Vorlagen reichen dafür selten aus, weil jeder Betrieb andere Abläufe, Maschinen und Arbeitsbedingungen hat. Wir erstellen die Beurteilung arbeitsplatzbezogen, passen sie bei Änderungen im Betrieb an und stellen sicher, dass sie einer Kontrolle durch das LAGetSi standhält.

  • Risikoanalyse direkt am jeweiligen Arbeitsplatz

  • MaĂźnahmenplan mit klar zugewiesenen Verantwortlichkeiten

  • Aktualisierung nach Betriebsänderungen oder Unfällen

So läuft unser Arbeitsschutz-Einsatz ab

Zu Beginn analysieren wir gemeinsam mit Ihnen den Ist-Zustand. Welche Bereiche sind bereits dokumentiert, wo fehlen Nachweise, welche Tätigkeiten tragen erhöhte Risiken. Darauf aufbauend planen wir die Begehungen und legen fest, welche Unterlagen erstellt oder aktualisiert werden müssen. Regelmäßige Kontrollrundgänge und Protokolle halten den Schutzstandard dauerhaft aufrecht. So entsteht kein einmaliges Projekt, sondern ein verlässlicher Prozess.

  • Erstanalyse mit Bestandsaufnahme

  • Begehungsplan und PrĂĽfintervalle

  • Laufende Protokollierung und Berichtswesen

Dokumentation und Nachweis bei Kontrollen

Behördliche Kontrollen durch das LAGetSi oder die zuständige Berufsgenossenschaft verlangen belastbare Unterlagen. Mündliche Aussagen reichen nicht. Wir stellen sicher, dass Unterweisungsnachweise, Begehungsprotokolle und die aktuelle Gefährdungsbeurteilung jederzeit vorliegen und nachvollziehbar gegliedert sind. Fehlende oder veraltete Dokumente können Bußgelder auslösen. Unsere Betreuung umfasst daher die Erstellung, strukturierte Ablage und Pflege aller Arbeitsschutznachweise.

  • Unterweisungsnachweise mit Unterschriften der Beschäftigten

  • Begehungsprotokolle mit dokumentiertem MaĂźnahmenstatus

  • Archivierung prĂĽfungsrelevanter Arbeitsschutzdokumente

Blick hinter die Kulissen

Eine Nachtschicht im Objektschutz

So sieht ein typischer Einsatz auf einem Berliner Gewerbeobjekt aus – vom Schichtbeginn bis zur Übergabe am Morgen. Jeder Schritt wird digital dokumentiert.

  1. 18:00

    SchichtĂĽbergabe

    Briefing mit dem Tagdienst: Vorkommnisse, offene Punkte und besondere Anweisungen des Auftraggebers.

  2. 20:15

    Erster Rundgang

    Kontrolle aller Zugänge, Fenster und Außenbereiche – jeder Kontrollpunkt wird digital quittiert.

  3. 23:40

    Alarmverfolgung

    Meldung der Einbruchmeldeanlage: ĂśberprĂĽfung vor Ort und RĂĽckmeldung an die Einsatzleitung binnen Minuten.

  4. 02:30

    Revierfahrt

    Unangekündigte Kontrollfahrt über das Außengelände – wechselnde Routen, keine berechenbare Routine.

  5. 06:00

    Bericht & Ăśbergabe

    LĂĽckenloses Einsatzprotokoll fĂĽr den Auftraggeber und geordnete Ăśbergabe an den Tagdienst.

Einsatzbereiche

Objektschutz fĂĽr jedes Objekt und jede Branche

Ob Gewerbeobjekt, Baustelle oder Wohnanlage: Unser Objektschutz passt sich Ihren Anforderungen an. Wir analysieren die Gegebenheiten vor Ort und entwickeln ein Sicherheitskonzept, das genau zu Ihrem Objekt, Ihren Abläufen und Ihrem Risikoprofil passt.

Gewerbe & Industrie

Werkschutz, Zutrittskontrolle und regelmäßige Rundgänge für Produktionsstätten, Betriebshöfe und Firmengelände in Berlin und Brandenburg. Wir sichern Ihre Werte und sorgen für geregelte Abläufe.

Baustellen

Baustellenbewachung schützt teures Material, Maschinen und Werkzeug zuverlässig vor Diebstahl und Vandalismus – auch nachts, an Wochenenden und in Bauphasen mit erhöhtem Risiko.

Logistik & Lager

Kontrolle von Waren­ein- und -ausgang, digitale Wächterrundgänge und Alarmverfolgung für Lagerhallen, Umschlagplätze und Logistikzentren rund um die Uhr.

Handel & Einzelhandel

Sichtbare Präsenz, Empfangsdienste und diskrete Ladendetektive schützen Ihre Waren, reduzieren Inventurdifferenzen und sorgen für ein sicheres Einkaufserlebnis.

Wohnanlagen & Immobilien

Empfangs-, Concierge- und Schließdienste erhöhen die Sicherheit von Wohnanlagen, Bürogebäuden und Tiefgaragen und schaffen ein gutes Gefühl für Bewohner und Mieter.

Veranstaltungen

Einlass-, Ordnungs- und Sicherheitsdienste für Messen, Firmenevents und private Veranstaltungen jeder Größe – professionell geplant und diskret umgesetzt.

Welches Modell passt?

Standwache, Revierdienst – oder beides?

Nicht jedes Objekt braucht rund um die Uhr Werk- Rahmenverträge vor Ort. Wir beraten Sie ehrlich, welches Bewachungsmodell Schutzwirkung und Budget am besten verbindet – und kombinieren beide, wo es sinnvoll ist.

Modell 01

Standwache

Ideal fĂĽr Objekte mit hohem Risiko, Publikumsverkehr oder laufendem Betrieb.

  • Durchgehende Präsenz vor Ort
  • Sofortige Reaktion bei Vorkommnissen
  • Empfangs- und SchlieĂźdienste inklusive
Präsenzdurchgehend
Modell 02

Revierdienst

Ideal für Objekte außerhalb der Geschäftszeiten, Leerstand und Außengelände.

  • Kontrollfahrten zu wechselnden Zeiten
  • Digital quittierte Kontrollpunkte
  • Wirtschaftliche Absicherung groĂźer Flächen
Präsenzstichprobenartig

Ihr nächster Schritt zur Arbeitssicherheit Berlin

NFS Sicherheit & Service GmbH prüft den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb, benennt konkrete Lücken und begleitet Sie bei der Umsetzung. Von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden Betreuung übernehmen wir alle Schritte zuverlässig.

  • Erstgespräch zur Bestandsaufnahme des Ist-Zustands vereinbaren

  • Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz erstellen lassen

  • Sicherheitsfachkraft als externen Dienst dauerhaft beauftragen

  • Unterweisungskonzept fĂĽr alle Beschäftigtengruppen entwickeln

  • Begehungsplan mit festen PrĂĽfintervallen schriftlich festlegen

  • Sicherungsposten und Werk- und Rahmenverträge bei Bedarf bereitstellen

  • Dokumentation rechtssicher aufbauen und regelmäßig aktualisieren

  • Regelmäßige Sicherheitsbegehungen in Risikobereichen strukturiert einrichten

Seit NFS unser Gelände sichert, sind Einbrüche und Vandalismus kein Thema mehr – und wir sehen jeden Rundgang im Protokoll.
Hausverwaltung, Berlin-OberschöneweideGewerbeobjekt mit kombiniertem Stand- und Revierdienst
24/7Einsatzleitung erreichbar
0Vorfälle seit Vertragsbeginn
100%dokumentierte Rundgänge
Häufige Fragen

Was Kunden zum Objektschutz fragen

Wann braucht ein Berliner Betrieb zwingend eine externe Fachkraft fĂĽr Arbeitssicherheit?

Sobald ein Betrieb Beschäftigte hat, greift die DGUV Vorschrift 2. Sie verpflichtet Arbeitgeber, eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen. Viele kleine Betriebe nutzen dafür externe Dienstleister, weil der interne Aufwand für eine eigene Fachkraft unverhältnismäßig wäre.

Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Die Gefährdungsbeurteilung muss immer dann überarbeitet werden, wenn sich Arbeitsbedingungen, Arbeitsabläufe oder eingesetzte Arbeitsmittel wesentlich ändern. Auch nach einem Arbeitsunfall ist eine Aktualisierung gesetzlich vorgeschrieben. Empfohlen wird auch eine regelmäßige Überprüfung in festen Intervallen.

Was prĂĽft das LAGetSi bei einer Betriebskontrolle konkret?

Das LAGetSi prüft vor allem, ob eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorliegt, ob Unterweisungen dokumentiert sind und ob Schutzmaßnahmen tatsächlich umgesetzt wurden. Kontrolleure begehen Arbeitsstätten und fordern Unterlagen an, die sofort vorgelegt werden müssen.

Welche Unterlagen mĂĽssen bei einer Unterweisung vorliegen?

Jede Unterweisung erfordert einen schriftlichen Nachweis mit Datum, Thema und Unterschrift der untergewiesenen Person. Ohne diese Dokumentation gilt die Unterweisung bei einer Kontrolle als nicht durchgeführt, auch wenn sie tatsächlich stattgefunden hat.

Gilt die DGUV Vorschrift 2 auch für kleine Betriebe mit wenigen Beschäftigten?

Ja. Die DGUV Vorschrift 2 gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Für Kleinstbetriebe gibt es jedoch angepasste Betreuungsmodelle, etwa die Unternehmermodell-Variante, bei der Inhaber nach einer Ausbildung bestimmte Aufgaben selbst übernehmen dürfen.

Was passiert, wenn die Gefährdungsbeurteilung bei einer Kontrolle fehlt?

Fehlt die Gefährdungsbeurteilung oder ist sie erkennbar veraltet, kann das LAGetSi eine Mängelbeseitigung anordnen und im Wiederholungsfall Bußgelder verhängen. In schwerwiegenden Fällen sind auch Betriebsunterbrechungen möglich, bis der Mangel behoben ist.

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